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   LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97   

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LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97 (https://dejure.org/1998,38547)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.07.1998 - L 5 U 96/97 (https://dejure.org/1998,38547)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - L 5 U 96/97 (https://dejure.org/1998,38547)
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  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 1/93

    Zahlung rückständiger Beiträge zur Berufsgenossenschaft; Haftung des Bauherrn bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    Die Nichterfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten begründe nach dem Urteil des BSG vom 5. Juli 1994 - 2 RU 1/93 - eine Bestandsgefährdung im Sinne des § 729 Abs. 2 RVO, weil der Unternehmer jederzeit mit der Schließung seines Betriebes rechnen müsse, was hier dann ja auch verhältnismäßig zeitnah eingetreten sei.

    Mit Recht hat die Klägerin darauf hingewiesen, daß derartige sozialversicherungsrechtliche Versäumnisse nach der Rechtsprechung des BSG die Annahme der Bestandsgefährdung des betreffenden Unternehmens begründen (Urteil vom 5. Juli 1994 - 2 RU 1/93 - SGb 1994, 474 = ZfS 1994, 340, und zwar anknüpfend an das Urteil des BSG vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 27/89).

    Davon abgesehen hat das LSG ausgeführt, daß für die Abgrenzung der nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten iS des § 729 Abs. 2 RVO von den gewerbsmäßigen Bauarbeiten entscheidend die Bestandssicherung des die Bauarbeiten ausführenden Unternehmens ist (s das auch vom LSG angezogene Urteil des Senats vom 5. Juli 1994 - 2 RU 1/93 - = HVBG-Info 1995, 77).

  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    Im Zeitpunkt der Entscheidung außer Kraft getretene Vorschriften (hier § 729 Abs. 2 RVO) werfen in der Regel keine grundsätzlichen Rechtsfragen auf, es sei denn, daß noch eine erhebliche Anzahl von Fällen zu entscheiden sind und darin die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen liegt (vgl BSG vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 = SozR 1500 § 160a Nr. 19, vom 15.09.1986 - 2 BU 104/86 = HV-INFO 1986, 1605 und vom 23.08.1996 - 2 BU 149/96).

    Im Zeitpunkt der Entscheidung außer Kraft getretene Vorschriften, wie also auch hier der vorliegende § 729 Abs. 2 RVO, werfen in der Regel keine grundsätzlichen Rechtsfragen auf, es sei denn, daß noch eine erhebliche Anzahl von Fällen zu entscheiden sind und darin die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen liegt (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; Beschlüsse des Senats vom 15. September 1986 - 2 BU 104/86 - und vom.

  • BSG, 15.09.1986 - 2 BU 104/86
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    Im Zeitpunkt der Entscheidung außer Kraft getretene Vorschriften (hier § 729 Abs. 2 RVO) werfen in der Regel keine grundsätzlichen Rechtsfragen auf, es sei denn, daß noch eine erhebliche Anzahl von Fällen zu entscheiden sind und darin die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen liegt (vgl BSG vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 = SozR 1500 § 160a Nr. 19, vom 15.09.1986 - 2 BU 104/86 = HV-INFO 1986, 1605 und vom 23.08.1996 - 2 BU 149/96).

    Im Zeitpunkt der Entscheidung außer Kraft getretene Vorschriften, wie also auch hier der vorliegende § 729 Abs. 2 RVO, werfen in der Regel keine grundsätzlichen Rechtsfragen auf, es sei denn, daß noch eine erhebliche Anzahl von Fällen zu entscheiden sind und darin die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen liegt (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19; Beschlüsse des Senats vom 15. September 1986 - 2 BU 104/86 - und vom.

  • BSG, 23.08.1996 - 2 BU 149/96

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    Im Zeitpunkt der Entscheidung außer Kraft getretene Vorschriften (hier § 729 Abs. 2 RVO) werfen in der Regel keine grundsätzlichen Rechtsfragen auf, es sei denn, daß noch eine erhebliche Anzahl von Fällen zu entscheiden sind und darin die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen liegt (vgl BSG vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 = SozR 1500 § 160a Nr. 19, vom 15.09.1986 - 2 BU 104/86 = HV-INFO 1986, 1605 und vom 23.08.1996 - 2 BU 149/96).

    23. August 1996 - 2 BU 149/96 -).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 25/87

    Verfassungsmäßigkeit der Bauherrenhaftung - Zahlungsunfähiger Unternehmer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    Denn ein öffentlich-rechtliches Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits (abgesehen von der Beziehung der Klägerin zu den Beigeladenen) besteht nicht und hat nicht bestanden (vgl. dazu beispielsweise das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 26. Januar 1988 - 2 RU 25/87 - BSGE 63, 29 - SozR 2200 § 729 RVO Nr. 5 - Breithaupt 1988, 916).

    Vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung des BSG - der der erkennende Senat folgt - aus, wenn der Haftende - hier also die Beklagte - innerhalb der genannten Jahresfrist auf die auf sie zukommende Haftungsforderung aufmerksam gemacht wird (vgl. dazu beispielsweise die Urteile vom 30. Juli 1987 - 2 RU 37/85 - und vom 26. Januar 1988 - 2 RU 25/87 -).

  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 252/98 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    HVBG HVBG-Info 09/1999 vom 12.03.1999, S. 0865 - 0877, DOK 543.6/017 Zur Bauherrenhaftung für UV-Beiträge (§ 729 Abs. 2 RVO) - Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 30.07.1998 - L 5 U 96/97 - mit Folgeentscheidung in Form des BSG-Beschlusses vom 26.10.1998 - B 2 U 252/98 B Zur Bauherrenhaftung für UV-Beiträge (§ 729 Abs. 2 RVO); hier:.

    Fundstelle: juris-Rechtsprechungsdatenbank ------------------------------------------------------------------ Das BSG hat mit Beschluß vom 26.10.1998 - B 2 U 252/98 B - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im o.g. LSG-Urteil als unzulässig verworfen.

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    Gegenstand des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht die Frage, ob das LSG in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 sowie ua Beschluß des Senats vom.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    Soweit der Kläger eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) und damit einen Verfahrensfehler rügt, kann dies schon deshalb nicht zur Zulassung der Revision führen, weil es insoweit an der Bezeichnung eines berücksichtigungsfähigen und vom LSG übergangenen Beweisantrags aus dem Berufungsverfahren fehlt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie ua Beschluß des Senats vom.
  • OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95

    Anspruch auf Erbauseinandersetzung; Realverteilung von Nachlassgegenständen und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    Die Beklagte beantragt, die Urteile des Sozialgerichts Lübeck S 5 U 144/95 und S 5 U 261/95 vom 14. April 1997 aufzuheben und die Klagen abzuweisen.
  • BSG, 30.07.1987 - 2 RU 37/85
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97
    Vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung des BSG - der der erkennende Senat folgt - aus, wenn der Haftende - hier also die Beklagte - innerhalb der genannten Jahresfrist auf die auf sie zukommende Haftungsforderung aufmerksam gemacht wird (vgl. dazu beispielsweise die Urteile vom 30. Juli 1987 - 2 RU 37/85 - und vom 26. Januar 1988 - 2 RU 25/87 -).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 27/89

    Zur Frage der Beitragshaftung gemäß § 729 Abs. 2 RVO

  • AG Hamburg, 01.06.1993 - 4 C 686/92

    Reisegepäckversicherung; Versicherungsschutz; Abgeschlossene Garage;

  • OLG Oldenburg, 02.08.1994 - 5 U 64/94

    Lagerungsschaden; Drucknekrose; Umkehr der Beweislast; Beherrschbare

  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 53/88

    Beitragsbemessung in der Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten

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